Rückforderung von Provisionsvorschüssen nicht schlüssig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in der Sache 6 U 214/16 mit Beschluss vom 17.08.2017 angekündigt, dass es beabsichtigt die Berufung der DVAG mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuweisen. Die Klägerin hat inzwischen die Berufung zurückgenommen, die erstinstanzliche Klageabweisung ist damit rechtskräftig. Grund für die beabsichtigte Zurückweisung war vorrangig das Fehlen einer schriftsätzlich vorgetragenen, nachvollziehbaren […]