Bausparvertrag – Kündigung unwirksam
Das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, 30.03.2016 – 9 U 171/15) hat die Rechtsmeinung bestätigt, dass eine Kündigung aufgrund einer über 10 Jahren bestehender Zuteilungsreife unwirksam ist. Leider haben inzwischen mehrere andere OLGs (OLG Hamm, OLG Koblenz, OLG Celle und OLG München) gegensätzlich entschieden. Das Finale findet somit wohl in Kürze in Karlsruhe statt.