Flugverspätung: Anspruch auch bei Vorverlegung, Streik oder schlechtem Wetter
Vorverlegung: Der Bundesgerichtshof hat in einem rechtlichen Hinweis vor Ergehen eines Anerkenntnisurteils die Auffassung vertreten, dass eine mehr als geringfügige Vorverlegung eines Fluges der Annullierung gleich komme. Kunden, deren Flüge mehr als geringfügig vorverlegt wurden, haben somit Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung. Offen bleibt allerdings, wann eine solche Vorverlegung nicht mehr geringfügig ist, […]