Bearbeitungsgebühr für Unternehmensdarlehen unwirksam

Auch bei Unternehmern gewährten Darlehen ist die Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr im Darlehensvertrag gemäß § 307 Absatz 1 S. 2, Absatz 2 Nr. 1 BGB unwirksam und die unrechtmäßig einbehaltene Bearbeitungebühr ist dem Darlehensnehmer zu erstatten. Daneben kann Ersatz der üblicherweise zu erwartenden Nutzungen in Höhe von fünf Prozentpunkten über Basiszins von der Bank verlangt werden. […]