Rundfunkbeitrag – Nächste Station Bundesverfassungsgericht

Am vergangenen Freitag hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Verfahren die verwaltungsrechtliche Rechtmäßigkeit des sogenannten Rundfunkbeitrags bestätigt. Gegen die Erhebung des Rundfunkbetrags pro Wohnung, welche das alte System der GEZ ersetzt hat, wehren sich seit seiner Einführung eine Vielzahl der Bürger durch Verweigerung der Zahlung. Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsweg frei zum Bundesverfassungsgericht um dort prüfen zu lassen, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch gegen Verfassungsrecht verstößt.

Hier gehts zur Pressemitteilung des BVerwG